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Schnittmengenthemen Gewalt an und Diskriminierung von Männern und Vätern

Im Folgenden sind Arbeiten im wissenschaftlichen Kontext von Bernd Michael Uhl gelistet mit den Schnittmengenthemen Gewalt an und Diskriminierung von Männern und Vätern :

Bachelorarbeit 2011 : Der begleitete Umgang aus Sicht der fallführenden Fachkraft - Erhebung und Auswertung mit dem fallgeschichtlich-narrativem Interview

Masterarbeit 2014 : Aufarbeitungen von Heimerziehungserfahrungen nach 1945

Seminarhausarbeit 2010 : Ängste und Widerstände von Adressaten bei sozialarbeiterischen aufsuchenden Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe

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Aus dem Fachbereich Sozialwesen der Universität Kassel

Bachelorstudiengang Soziale Arbeit

Der begleitete Umgang aus Sicht der fallführenden Fachkraft - Erhebung und Auswertung mit dem fallgeschichtlich-narrativem Interview

Bachelorarbeit Von Bernd Michael Uhl || 199 Seiten || 2,196 MB

Datum: Kassel, 21.06.2011, 6. Fachsemester, Modul 11

Bachelor-Arbeit für die Prüfung zum Erwerb des Akademischen Grades

„Bachelor of Arts (B.A.)”

Graue Literatur

Betreuer und Erstgutachter: Dr. Hans-Jürgen Glinka

Zweitgutachter: Prof. Dr. Wolfram Fischer

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Aus dem Fachbereich FB 01 Humanwissenschaften

IV. Institut für Sozialwesen der Universität Kasselim Masterstudiengang „Soziale Arbeit und Lebenslauf“

Aufarbeitungen von Heimerziehungserfahrungen

nach 1945

BAND I: HAUPTTEIL

Wintersemester 2013/2014 und Sommersemester 2014

Masterarbeit für die Prüfung zum Erwerb des

Akademischen Grades „Master of Arts (M.A.)”

Graue Literatur

Masterarbeit eingereicht von: Bernd Michael Uhl || 117 Seiten || 1,067 MB

Seckach, Datum: 18.08.2014

Erstgutachterin: Dr. Sigrid James

Zweitgutachter: Dr. Hans-Jürgen Glinka

"Wie man durch Misshandlung ein besserer Mensch wird ?"

WENSIERSKI, Peter (2006): Schläge im Namen des Herrn: Die verdrängte Geschichte der Heimkinder in der Bundesrepublik, München: DVA. S. 116.

Sexualisierte Gewalt gegen Jungen

"Herr C. erzählt von anstrengenden und belastenden Hierarchien in Jungenschlafsälen (Zeile #201-216). In den Erfahrungen von Herrn C. hatten die Schlafsäle der Einrichtungen Belegungszahlen von fünfunddreißig, vierzig, fünfundvierzig Jungen während auch die Aufenthaltsräume dicht gedrängt waren (Zeile #692-710). Hier war also m. E. in diesen Unterbringungsszenarien die Privatsphäre noch extremer eingeschränkt." S. 68.

"Die Beraterin Frau B. schätzt im Nachfrageteil: „in zwei Dritteln der Fälle ist es zu sexuellen Übergriffen gekommen in den Heimen“ (Zeile #862-864). Häufig seien die Opfer auch Jungen gewesen." S. 74.

"Herr C. erzählt, wie sich sexuelle Übergriffe in Schlafsälen unter den Jungen selber ereigneten zur Gestaltung von Hierarchiebeziehungen und mit Wissen und daher mit Duldung seitens des Aufseherpersonals (Zeile #201-216)." S. 75.

Schwere körperliche Arbeit für Jungen

"Herr C. erzählt von der Unterbringung in großen Jungenschlafsälen (Zeile #201-216), während in der Wachzeit sein Alltag ab dem vierzehnten Lebensjahr durch verschiedene Arbeitssituationen mit hauptsächlich körperlicher Anstrengung strukturiert wird." S. 69.

"Herr C. erzählt von einer ganz anderen Wahrnehmung der Ernährung aus seiner Heimzeit. Als Junge musste er seit dem vierzehnten Lebensjahr erzwungenermaßen schwere körperliche Arbeit leisten. Um solche Arbeiten in Steinbrüchen, Mooren, in der Landwirtschaft oder Gärtnerei überhaupt leisten zu können, war das Essen für den Muskulaturaufbau (Zeile #181-195)." S. 72.

"Herr C. erzählt von einem Selbstmordversuch durch Aufschneiden der Pulsadern als Jugendlicher nachdem er seit seinem neunten Lebensjahr unter strenger Disziplin, erzwungener schwerer Arbeit sowie unter körperlicher und seelischer Gewalt in verschiedenen Heimen gelitten hatte (Zeile #142-145, #224- 229). Durch massive Misshandlung mit Fußtritten bei Arbeiten im Steinbruch erlitt Herr C. einen Nierenschaden (Zeile #169-173). Eine Hirnhautentzündung wurde bei ihm nicht erkannt und nicht behandelt (Zeile #173-180)." S. 75

"Herr C. erzählt von den heutigen körperlichen Beeinträchtigungen, die als Folgeschäden aus der Heimunterbringung stammen. Herr C. hat heute unter einer Schrumpfniere zu leiden, die ihm durch massive Misshandlung mit Fußtritten bei der erzwungenen schweren Arbeit im Steinbruch zugefügt wurde (Zeile #142-145, 169-173). Da eine Hirnhautentzündung bei Herrn C. in seiner Heimzeit nicht erkannt und nicht behandelt wurde, leidet Herr C. heute unter Epilepsie (Zeile #173-180)." S. 89.

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Aus dem Fachbereich FB 01 Humanwissenschaften

IV. Institut für Sozialwesen der Universität Kassel

Masterstudiengang „Soziale Arbeit und Lebenslauf“

Aufarbeitungen von Heimerziehungserfahrungen

nach 1945

BAND II: ANHANG

Wintersemester 2013/2014 und Sommersemester 2014

Masterarbeit für die Prüfung zum Erwerb des

Akademischen Grades „Master of Arts (M.A.)”

Graue Literatur

Masterarbeit eingereicht von: Bernd Michael Uhl || 117 Seiten ||  1,110 MB

Seckach, Datum: 18.08.2014

Erstgutachterin: Dr. Sigrid James

Zweitgutachter: Dr. Hans-Jürgen Glinka

Ängste und Widerstände von Adressaten bei sozialarbeiterischen aufsuchenden Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe

Universität Kassel, Graue Literatur

4. Fachsemester, Sommersemester 2010

Datum: 25.09.2010

Hausarbeit von Bernd Michael Uhl || 54 Seiten || 371 KB

Seminar: Aufsuchende Arbeit mit Familien am Beispiel der Sozialpädagogischen Familienhilfe/Familienintensivbetreuung

Bachelor Soziale Arbeit, Modul 07

Lehrbeauftragte: Jan Semmler und Toni Liegel

"3.1 Diskriminierungsschemata Väter

Dieser Abschnitt erläutert anhand von Beispielen ein mögliches Potenzial an Verängstigungs- und Bedrohungsszenarien aus der Perspektive der Väter Adressatengruppe, die aus folgenschweren Beeinträchtigungen ihrer Sorge- und Umgangsrechte in der Begegnung mit der sozialen Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe hervorgehen können.

Seit dem Jahr 2000 gibt es eine ganze Reihe von Entscheidungen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), in denen die Benachteiligungen von väterlichen Sorge- und Umgangsrechten durch deutsche Behörden und deren Verfahrensweisen als Verletzungen der Europäischen Konvention zum Schutze der Grundfreiheiten und Menschenrechte in den Rechten auf faires Verfahren (EMRK-Art. 6), auf Schutz vor Diskriminierung (EMRK-Art. 14) und Achtung des Familienlebens (EMRK-Art. 8) deklariert werden. Die Case-Law Online-Datenbank HUDOC des EGMR spielt am 11.09.2010 bei der direkten Sucheingabe des Suchwortes „Jugendamt“ fünf Fälle aus, in denen Deutschland verurteilt wurde, die Europäische Menschenrechtskonvention in der Frage von väterlichen Sorge- und Umgangsrechten verletzt zu haben.19 Bei der Suchanfrage nach der Verletzung von Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8 sind vier Vaterfälle bekannt.20 Im Elsholz-Fall wurde die Umgangsvereitelung nicht geahndet, psychologische Gutachten missachtet und die Verfahren zu lange verzögert.21 Die psychische Erkrankung als zusätzliches Diskriminierungsmerkmal zur Geschlechterdiskriminierung wird in Abschnitt „3.3 Diskriminierungsschemata kranke und behinderte Eltern.“22 Im Görgülü-Fall wurden die Schwierigkeiten des deutschtürkischen Vaters ersichtlich, die diesem von Jugendamt und Gerichten bei der Umsetzung seines Umgangs- und Sorgerechts gemacht wurden, und zwar obwohl die höchsten Rechtsprechungen von Bundesverfassungsgericht und EGMR ihm eben diese Rechte zugesprochen hatten.23 Ausgelöst wurden diese Auseinandersetzungen dadurch, dass die Mutter das gemeinsame Kind zur Adoption frei gegeben und der leibliche Vater nicht einbezogen wurde, aber die Unterbringung in einer Pflegefamilie bevorzugt wurde. Der Migrationshintergrund bzw. die nicht-deutsche Staatsbürgerschaft werden als zusätzliches Diskriminierungsmerkmal zur Geschlechterdiskriminierung in Abschnitt „3.4 Diskriminierungsschemata Migrationshintergrund und Ausländer“ erläutert. Im Fall Zaunegger, in dem eine Verletzung von Art. 14 EMRK des Diskriminierungsverbotes festgestellt wurde, verweist das Österreichische Institut für Menschenrechte auf beide Rechtsordnungen und somit auf strukturelle Diskriminierungen, nach denen das Sorgerecht für ein uneheliches Kind grundsätzlich bei der Mutter liegt und eine gemeinsame Sorge von der Zustimmung der Mutter abhängig ist. 24 In diesem Fall wurde der Beschwerdeführer als Vater eines nichtehelichen Kindes sowohl im Vergleich zur Mutter und als auch zu verheirateten bzw. geschiedenen Vätern durch den allgemeinen Ausschluss gerichtlicher Überprüfung ungerechtfertigt ungleich behandelt.25 Weitere Väterverfahren beim EGMR werden in Abschnitt „4.2.2.6 Juristische Auseinandersetzung“ angeführt. Im August 2010 teilt das Bundesverfassungsgericht mit, dass der Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig ist.26 Diese beiden höchstrichterlichen Rechtsprechungen veranlassen die Bundesregierung, insbesondere das Bundesjustizministerium, gezwungenermaßen zur Neuregelung der BRD Gesetzgebung für das Sorgrecht unverheirateter Väter, wozu gegenwärtig Gesetzesentwürfe erarbeitet werden.27 Die strukturelle Väterbenachteiligung ist zudem auch auf deutscher innerstaatlicher politischer Entscheidungsebene längst bekannt. Das Statistische Bundesamt beispielsweise kommentiert die Auswertung der mütterlastigen Rechtssprechungspraxis aus 2007 bei der gerichtlichen Übertragung der alleinigen Sorge bei Scheidungen von 6 % auf Väter und auf 75 % Mütter wie folgt: „Offensichtlich ist in Deutschland ein Familienmodell, in dem die Mutter alleine für die Kinder zuständig ist, immer noch weit verbreitet.“28 Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berichtet in seinem Gender Datenreport von 2005 über die risikobehafteten Scheidungsfolgen für umgangsberechtigte Väter hinsichtlich des Beziehungsverlustes zu den eignen Kindern wie folgt: „Auf Grund der gängigen Praxis, nach der Frauen zu einem wesentlich höheren Prozentsatz das Sorgerecht für die Kinder zugesprochen bekommen bzw. bei gemeinsamem Sorgerecht der mütterliche Haushalt Hauptwohnsitz der Kinder ist, bestehen die für die Väter schwerwiegenderen Folgen einer Scheidung darin, ihre Kinder seltener zu sehen und sogar zu riskieren, den Kontakt zu ihnen zu verlieren.“29 Damit wird eine allgemeine strukturelle Präferenz von Müttern als die besseren fürsorgenden und betreuenden Elternteilen angedeutet. HOLLSTEIN berichtet von Langzeitstudien der Soziologin NAPP-PETERS aus deren Ergebnissen ersichtlich wird, „dass ein Drittel der Väter, die kein Sorgerecht für ihre Kinder haben, diese nach der Trennung deutlich seltener sieht als vom Gericht festgelegt. Ein weiteres Drittel der Väter sieht seine Kinder überhaupt nicht. Jeder dritte dieser Väter, die ihre Kinder überhaupt nicht sehen, habe sein Kind schon seit mehr als zwei Jahren nicht gesehen, so Napp-Peters.30 HUMMEL benennt in ihrem Artikel zudem die Fehlerverortung im System und das Fehlverhalten im sozialarbeiterischen Bereich: „Niemand tut etwas dagegen. Niemand fühlt sich für die Väter zuständig, die von den Müttern ausgebootet werden. Zuständig wären dafür eigentlich die Jugendämter, aber die kümmern sich fast nur um die Mütter: Doppelt so oft wie Väter ohne Sorgerecht erhalten Mütter mit alleinigem Sorgerecht deren Unterstützung, heißt es in einer im Auftrag des Justizministeriums gemachten Studie, für die mehr als 7000 Eltern befragt wurden.“31 Diese ungleiche Unterstützung durch das Jugendamt konkretisiert sich an einer praktizierten Geschlechterdiskriminierung wie HUMMEL weiter ausführt: „... wenn man einen Blick auf die Hausbesuche wirft, die Jugendamtsmitarbeiter machen: Väter ohne Sorgerecht erhalten in zwei Prozent der Fälle Besuch vom Jugendamt. Mütter ohne Sorgerecht indessen in achtzehn Prozent der Fälle, also neunmal so oft. Das heißt: Mütter werden vom Staat unterstützt, weil sie Mütter sind. Väter werden vom Staat nicht unterstützt, obwohl sie Väter sind. Das Recht der Mütter auf ihre Kinder gilt in Deutschland mehr als das Recht der Väter auf ihre Kinder.32 AMENDT führt mit den Forschungsmethoden von Fragebogen und Interviews eine Studie zu Scheidungsväter durch und untersucht, wie Männer die Trennung von ihren Kindern erleben. Demnach kann davon ausgegangen werden, dass die Existenz von Selbsthilfegruppen das Phänomen von tatsächlicher, erlebter und gefühlter Benachteiligung durch Ungleichbehandlung und Unrechtserfahrung belegt ist.33 Erkenntnisse dieser Studie sind, dass Väter sich benachteiligt fühlen in den Situationen von Ex-Paarstreitigkeiten, bei der Neugestaltung der Besuchsrollen und Beziehungen mit den Kindern, in ihrem Rechtsstatus und einer unbefriedigenden Rechtsdurchsetzung. Sie empfinden demütigende Degradierungen durch Exfrau, Gerichte und Jugendämter zum Sugardaddy, als Freizeitclown, Eventdad, Zahlvater, Patenonkel. Die Schikane von Vätern durch Justiz- und Sozialbehörden bei ihren Bemühungen um Erziehungs- und Fürsorgeleistungen für ihre Kinder und die gleichzeitige Mütterbevorzugung spiegelt sich u. a. auch in der Selbsthilfeorganisation von Vätern in vielen verschiedenen Gruppierungen wieder.34 Eine neuere bekannte filmische Aufarbeitung dieser Thematik ist der Dokumentarkinofilm „Der entsorgte Vater“ des Regisseurs Douglas Wolfsperger.35 Dieser Film porträtiert Väterschicksale, die allesamt die Ohnmachtserfahrung gegenüber Kindesmutter und Behörden sowie die fortschreitende Entfremdung der Kinder gemeinsam haben.36 Das „Väterradio“ nutzt seit Jahren das Internet für die weitere Verbreitung des Formats „Magazin rund um das Familienrecht.“37 Ein gegenwärtiges Väterprintmagazin ist beispielweise „Papa-ya für mehr Fairness im deutschen Familienrecht.“38

S. 10 - 13.

Fußnoten mit den Quellenverweisen aus dem Literatur- und Medienverzeichnis :

19 Vgl. EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE (2010): CASE of ELSHOLZ, GORGULU, HOFFMANN, ZAUNEGGER v. GERMANY und AFFAIRE SKUGOR c. ALLEMAGNE.

20 Vgl. EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE (2010): CASE of ELSHOLZ, SAHIN, SOMMERFELD v. GERMANY.

21 Vgl. BRINCK, Christine (2000): Vom Recht auf beide Eltern, Süddeutsche Zeitung, 01.08.2000, S. 11.

22 Vgl. EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE (2010): AFFAIRES SKUGOR, HERZ c. ALLEMAGNE.

23 Vgl. LAMPRECHT, Rolf (2007): Querulanten in Richterrobe, in Berliner Zeitung, 31.03.2007, URL: http://www.berlinonline.de/.. Vgl. VERBEET, Markus (2005): Kind im Kreidekreis, in SPIEGEL ONLINE 23.12.2005, URL: http://www.spiegel.de/...  

24 Vgl. Österreichisches Institut für Menschenrechte, Newsletter Menschenrechte 2009/6, URL: http://www.menschenrechte.ac.at/

25 Vgl. HOLLSTEIN 2010, Die "entsorgten" Väter atmen auf.

26 Vgl. BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (2010): Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig. Vgl. HOLLSTEIN 2010, Die "entsorgten" Väter atmen auf.

27 Vgl. HOLLSTEIN 2010, Die "entsorgten" Väter atmen auf. Vgl. FOCUS ONLINE (2009): Leutheusser-Schnarrenberger. Ministerin drückt beim Sorgerecht aufs Tempo, 04.12.2009, URL: http://www.focus.de/... Vgl. SPIEGEL ONLINE (2009): Urteil in Straßburg Regierung muss sich um Rechte lediger Väter kümmern, 04.12.2009, URL: http://www.spiegel.de/...  

28 Vgl. LORENZ, Alexander; BRINGS, Stefan; Statistisches Bundesamt (Hrsg.)(2008): Justiz auf einen Blick, Wiesbaden, URL: http://www.destatis.de/ S. 54f.

29 Vgl. BMFSFJ - Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2005): Scheidungsfolgen, in: Gender Datenreport. Kommentierter Datenreport zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesrepublik Deutschland, Download: 07.07.2009, http://www.bmfsfj.de/  

30 Vgl. HOLLSTEIN 2010, Die "entsorgten" Väter atmen auf. 31 Vgl. HUMMEL 2009, Trennungsväter. Weil die Mutter es nicht will.

32 Vgl. STERNTV 2009, Das Drama der Scheidungsväter: Du wirst dein Kind nie wieder sehen.

33 Vgl. AMENDT 2006, S. 217ff. 34 Vgl. Beispiele der Selbsthilfeorganisation: http://www.väter-für-gerechtigkeit.de, http://vafk.de

34 Vgl. Beispiele der Selbsthilfeorganisation: http://www.väter-für-gerechtigkeit.de, http://vafk.de, http://www.vaetergruppe-kassel.de, http://www.trennungsvaeter.de, http://www.vaeterfuerkinder.de, http://www.vaterverbot.at, http://www.kindergefuehle.at, etc.

35 Vgl. http://www.der-entsorgte-vater.de Vgl. STERNTV 2009, Das Drama der Scheidungsväter: Du wirst dein Kind nie wieder sehen. Vgl. GLADITZ, Nina (2009): Die versagte Vaterschaft. Ein Film über fehlendes Sorgerecht, in: Kulturzeit, 3Sat, 09.06.2009, URL: http://www.3sat.de/...

36 Vgl. HUMMEL 2009, Trennungsväter. Weil die Mutter es nicht will.

37 Vgl. http://www.vafk-sa-mitte.de/...

38 Vgl. http://www.papa-ya.de/

Nationalsozialistische Diskriminierungsschemata in Familienrechtspolitik und Familienrechtsprechung

Personelle Kontinuitäten am Beispiel des Ministerialrats Franz Massfeller

Thematische Kontinuitäten mit Beispielen repetitiver Denkweisen und Argumentationsmuster in veränderten Kontexten

Hausarbeit im Magister-Teilstudiengang

Graue Literatur

"Erziehungswissenschaften"

Wintersemester 2004/2005

10.04.2005

an der Universität Kassel

zur Lehrveranstaltung

"Umgang mit dem Nationalsozialismus nach 1945"

bei Prof. Dr. Dietfrid Krause-Vilmar

Hausarbeit von Bernd Michael Uhl || 54 Seiten || 729 KB

Magisterstudium : Hauptfach: Soziologie,

Nebenfächer: Erziehungswissenschaft, Politikwissenschaft